Die Anzahl an Angeboten für gesetzliche Krankenversicherungen ist groß und wenig übersichtlich. Ein Tarif übernimmt alle Impfungen, ein anderer bezahlt die Professionelle Zahnreinigung, die nächste zahlt jährlich Beiträge zurück. Gesetzliche Krankenversicherungen locken mit vielen Vorteilen, aber jedes Angebot komplett zu lesen erfordert viel Zeit und einen guten Überblick. Im Handelsblatt Kassenvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen, geben Sie einfach Ihre individuellen Anforderungen an Ihren Versicherer ein und lassen sich die Versicherungen anzeigen, die sie erfüllen. Wählen Sie effizient aus 99 gesetzlichen Krankenversicherungen die Richtige aus.
vivida bkk
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
Tel.: 0800 3755 3755 5 (kostenfrei)
Fax: 0800 3755 3755 9 (kostenfrei)
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.vividabkk.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der vivida bkk einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der vivida bkk:
15,90%
davon sind 1,30% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die vivida bkk ist bundesweit geöffnet.
Baden-Württemberg:
2 Geschäftsstellen
Bayern:
2 Geschäftsstellen
Berlin:
1 Geschäftsstellen
Brandenburg:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Bremen:
1 Geschäftsstellen
Hamburg:
1 Geschäftsstellen
Hessen:
2 Geschäftsstellen
Mecklenburg-Vorp.:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Niedersachsen:
2 Geschäftsstellen
Nordrhein-Westfalen:
1 Geschäftsstellen
Rheinland-Pfalz:
2 Geschäftsstellen
Saarland:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Sachsen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Sachsen-Anhalt:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Schleswig-Holstein:
1 Geschäftsstellen
Thüringen:
1 Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die vivida bkk hatte an diesem Stichtag 308.888 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
Montags: 08:00-18:00 Uhr
Dienstags: 08:00-18:00 Uhr
Mittwochs: 08:00-18:00 Uhr
Donnerstags: 08:00-18:00 Uhr
Freitags: 08:00-18:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar
Arzt-Suchportal:
ja
Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
nein
Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
Online-Filiale:
ja
Reha-Beratung:
ja
Vermittlung von Arztterminen:
nein
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
nein
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:
ja
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Die vivida bkk zählt mit rund 370.000 Kundinnen und Kunden zu den Top 20 der bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist aus der Fusion der Schwenninger Krankenkasse und der atlas BKK ahlmann hervorgegangen und blickt auf über 180 Jahre Erfahrung in der Gesundheitsversorgung zurück. Rund 900 Beschäftigte arbeiten an den 16 Standorten. Als deutschlandweit vertretene Krankenkasse legt sie ihren Fokus auf einen kompetenten, persönlichen Service und moderne Kommunikationswege. Die vivida bkk fördert mit ihrer Stiftung „Die Gesundarbeiter – Zukunftsverantwortung Gesundheit“ Projekte im Bereich Prävention und Gesundheitsfürsorge.
Die Bonusprogramme für die ganze Familie
Vorsorge und aktiv sein lohnt sich.
Gesundheit ist ein hohes Gut und ein kostbares Geschenk, mit dem man verantwortungsvoll umgehen muss. Ganz egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden Ihre Gesundheit zu bewahren ist für Sie und auch für uns eine zentrale Lebensaufgabe. Ihr persönliches Engagement unterstützen wir gerne mit unseren Bonusprogrammen.
Sind Sie sportlich aktiv?
Für regelmäßige sportliche Aktivität, zum Beispiel im Fitnessstudio oder Sportverein belohnen wir Sie mit einem Bonus von 50 Euro. Wenn Sie dann noch zusätzlich einen positiven Gesundheitswert für Blutdruck, BMI oder Körperfett nachweisen können, erhalten Sie weitere 50 Euro. Insgesamt belohnen wir Sie mit bis zu 100 Euro. Wenn Ihr Kind auch sportlich aktiv ist, kann es ebenfalls am Aktiv-Bonus teilnehmen. Hier zahlen sich regelmäßiger Sport und positive Gesundheitswerte mit bis zu 50 Euro in einem Jahr aus.
Vorsorge zahlt sich aus.
Regelmäßige Vorsorge ist die Basis für ein gesundes Leben – deshalb unterstützen wir Sie, wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun. Für jede gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung, die Sie durchführen lassen, zum Beispiel Krebsvorsorge oder Check-Up, sowie jede Schutzimpfung erhalten Sie einen Bonus von 10 Euro. Kinder belohnen wir mit jeweils 5 Euro.
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Maximaler Barbetrag bei der vivida bkk:
100,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 2 Maßnahmen zu absolvieren.
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):
ja
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
nein
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
nein
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der vivida bkk der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; volle Übernahme für alle Versicherten, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 50-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten;
zusätzlich Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 50,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, bei allen Zahnärzten
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
Vergünstigter Zahnersatz:
ja
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der vivida bkk der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 174,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern, nur regional für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % und max. 160,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die vivida bkk für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der vivida bkk der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00% aber maximal 500,00 EUR. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%, aber maximal 500,00 EUR. Übernahme im Rahmen eines Globalbudgets.
Auslandsnotfallservice:
ja
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der vivida bkk der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, öfter als nur ein Mal
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
nein
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
keine Angabe
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: nein
Ohne Kind: nein
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
nein
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr jedoch noch nicht möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung nicht gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.
Selbstbehaltstarif:
nein
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die vivida bkk übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: keine Angabe
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse:
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 80%, max. 150,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 80%, max. 150,00 EUR je Kurs
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Atmungssystem: Lungenkrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:
Ja
Geschlechtssystem: Prostatakrebs:
Ja
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):
Ja
Haut: Hautkrebs:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
Ja
Hormonsystem: Adipositas:
Ja
Immunsystem: Rheuma:
Ja
Nervensystem: ADHS:
Ja
Nervensystem: Alkoholabhängigkeit:
Ja
Nervensystem: Gehirntumore:
Ja
Nervensystem: Makula-Degeneration:
Ja
Nervensystem: Migräne:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen:
Ja
Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen:
Ja
Verdauungssystem: Leberkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Magenkrebs:
Ja
Satzung der vivida bkk:
Geschäftsbericht der vivida bkk:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die vivida bkk hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 20.01.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
* Kosten je Anruf
aus dem Festnetz | aus dem Mobilfunknetz | |
0800: | kostenfrei | kostenfrei |
0180-1: | 3,9 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-2: | 6,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-3: | 9,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-4: | 20,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-5: | 14,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-6: | 20,0 ct./Anruf | max. 60 ct./Anruf |
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind uneingeschränkt weiter einsetzbar. | ||
0180-7: | 14,0 ct./min (ab der 31. Sekunde) | max. 42 ct./min. (ab der 31. Sekunde) |
Die Endkundentarife dieser minutenbasierten Teilgassen entsprechen der Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied, dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die minutenbasierte Abrechnung. |
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.