Die Anzahl an Angeboten für gesetzliche Krankenversicherungen ist groß und wenig übersichtlich. Ein Tarif übernimmt alle Impfungen, ein anderer bezahlt die Professionelle Zahnreinigung, die nächste zahlt jährlich Beiträge zurück. Gesetzliche Krankenversicherungen locken mit vielen Vorteilen, aber jedes Angebot komplett zu lesen erfordert viel Zeit und einen guten Überblick. Im Handelsblatt Kassenvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen, geben Sie einfach Ihre individuellen Anforderungen an Ihren Versicherer ein und lassen sich die Versicherungen anzeigen, die sie erfüllen. Wählen Sie effizient aus 99 gesetzlichen Krankenversicherungen die Richtige aus.
BKK Faber-Castell & Partner
miteinander - füreinander
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Tel.: 09921 9602-444
Fax: 09921 9602-19
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.bkk-faber-castell.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK Faber-Castell & Partner einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der BKK Faber-Castell & Partner:
15,25%
davon sind 0,65% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die BKK Faber-Castell & Partner ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Bayern:
8 Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die BKK Faber-Castell & Partner hatte an diesem Stichtag 78.152 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
Montags: 6:45-20:00 Uhr
Dienstags: 6:45-20:00 Uhr
Mittwochs: 6:45-20:00 Uhr
Donnerstags: 6:45-20:00 Uhr
Freitags: 6:45-20:00 Uhr
Samstags: 9:00-13:00 Uhr
Sonntags: nicht verfügbar
Arzt-Suchportal:
nein
Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die durchschnittlich 7 Stunden an 5 Tagen die Woche erreichbar ist.
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
nein
Online-Filiale:
nein
Reha-Beratung:
ja
Vermittlung von Arztterminen:
ja
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
nein
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:
nein
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Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
Vorsorge und eine gesunde Lebensweise führen nicht nur zu mehr Lebensfreude, sondern sind auch gut für den Geldbeutel: Mit dem PremiumBonus der BKK Faber-Castell & Partner, erhalten Sie für Gesundheitsmaßnahmen über den Vorsorge- und Aktivbonus mindestens 100 Euro oder alternativ attraktive PremiumLeistungen im Wert von 150 € und mehr. Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner. Um teilzunehmen wird lediglich eine Bonuskarte benötigt, die in jeder Geschäftsstelle erhältlich ist.
Vorsorgebonus
Für jede durchgeführte Gesundheitsmaßnahme erhalten Sie 10 € Bonus. Die Teilnahme am Vorsorgebonus ist unabhängig vom Aktivbonus möglich.
• Schutzimpfungen - Jede aktuelle Schutzimpfung zählt
• Zahnvorsorge - Für den Erhalt gesunder Zähne, jährlich ab 18 Jahren, von 6 bis 18 Jahren halbjährlich
• Kindervorsorgeuntersuchungen - Teilnahme an U-Untersuchungen (U1 - U9 + J1)
• Gesundheitscheckup - Einmalig zwischen18 und 34 Jahren, alle 3 Jahre ab 35 Jahren
• Krebsfrüherkennung (jährlich) - Frauen ab 20 Jahren, Männer ab 45 Jahren
Aktivbonus
Sie profitieren vom Aktivbonus bereits bei einem Nachweis von 3 Gesundheitsmaßnahmen und punkten unabhängig vom Vorsorgebonus. Erwachsene erhalten 100 €*, Kinder 50 €*. Der Aktivbonus kann durch die Auswahl der Bonus-Variante 2 (PremiumLeistung) um 50 % erhöht werden.
• Sportverein - Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
• Sportstudio - Training im Fitnessstudio bei aktiver Mitgliedschaft
• Präventionskurs 1 + 2 - Zertifizierte Gesundheitskurse privat oder beim Arbeitgeber / anerkannte Präventionsreisen
• Sport-/ Schwimmabzeichen - Auch Wander- und Kinderschwimmabzeichen gültig
• BKK Starke Kids / Jugendcheck - J2 - Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen
• Hautkrebsvorsorge - Jährlich zur Früherkennungsuntersuchung
• Nichtraucher (ab 18 Jahre) - Ärztlich bestätigter Nichtraucher
• Organspendeausweis / Deutsche Knochenmarkspende - Gültige Registrierung
• Erste Hilfe Kurs - Abschluss eines Erste Hilfe Kurses
Variante 1: Entscheidet sich der Teilnehmer für den Geldbonus, wird der individuell erreichte Betrag aus dem persönlichen Gesundheitskonto per Überweisung auf sein Bankkonto ausgezahlt.
Variante 2: Entscheidet sich der Teilnehmer bei der Einreichung der Bonuskarte für die PremiumLeistungen, kann der gesammelte Bonusbetrag für die Erstattung von Leistungen eingesetzt werden, die sonst nicht Teil des Leistungskatalogs sind und im aktuellen Kalenderjahr aus eigener Tasche bezahlt wurden. Dazu gehören z.B.:
• Professionelle Zahnreinigung
• Brillen oder Kontaktlinsen
• Sportmedizinische Untersuchung
• Sono-Check / erweiterte Krebsvorsorge
• Viele weitere Maßnahmen
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Maximaler Barbetrag bei der BKK Faber-Castell & Partner:
100,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 3 Maßnahmen zu absolvieren.
Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten. Außer dem hier genannten Bonusprogramm "Aktivbonus" bietet die Kasse auch noch weitere Bonusprogramme, deren Leistungen von den hier dargestellten abweichen können.
Die BKK Faber-Castell & Partner hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):
nein
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:
nein
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK Faber-Castell & Partner der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Nein; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
Vergünstigter Zahnersatz:
nein
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK Faber-Castell & Partner der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
nein
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
nein
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 80,00 % und max. 360,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
nein
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BKK Faber-Castell & Partner für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK Faber-Castell & Partner der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%, aber maximal 10,00 EUR.
Auslandsnotfallservice:
nein
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK Faber-Castell & Partner der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: nein
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr bereits möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung nicht gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.
Selbstbehaltstarif:
nein
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Varikose:
Ja
Nervensystem: Angststörungen:
Ja
Nervensystem: Bulimie:
Ja
Nervensystem: Burn-Out:
Ja
Nervensystem: Depression:
Ja
Nervensystem: Gehirntumore:
Ja
Nervensystem: Magersucht:
Ja
Nervensystem: Makula-Degeneration:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
Ja
Satzung der BKK Faber-Castell & Partner:
kein Online-Link angegeben
Geschäftsbericht der BKK Faber-Castell & Partner:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BKK Faber-Castell & Partner hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 01.01.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
Sie können auch direkt Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner beantragen:
* Kosten je Anruf
aus dem Festnetz | aus dem Mobilfunknetz | |
0800: | kostenfrei | kostenfrei |
0180-1: | 3,9 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-2: | 6,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-3: | 9,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-4: | 20,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-5: | 14,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-6: | 20,0 ct./Anruf | max. 60 ct./Anruf |
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind uneingeschränkt weiter einsetzbar. | ||
0180-7: | 14,0 ct./min (ab der 31. Sekunde) | max. 42 ct./min. (ab der 31. Sekunde) |
Die Endkundentarife dieser minutenbasierten Teilgassen entsprechen der Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied, dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die minutenbasierte Abrechnung. |
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.