Die Anzahl an Angeboten für gesetzliche Krankenversicherungen ist groß und wenig übersichtlich. Ein Tarif übernimmt alle Impfungen, ein anderer bezahlt die Professionelle Zahnreinigung, die nächste zahlt jährlich Beiträge zurück. Gesetzliche Krankenversicherungen locken mit vielen Vorteilen, aber jedes Angebot komplett zu lesen erfordert viel Zeit und einen guten Überblick. Im Handelsblatt Kassenvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen, geben Sie einfach Ihre individuellen Anforderungen an Ihren Versicherer ein und lassen sich die Versicherungen anzeigen, die sie erfüllen. Wählen Sie effizient aus 99 gesetzlichen Krankenversicherungen die Richtige aus.
BARMER
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
Tel.: 0800 333 10 10 (kostenfrei)
Fax: 0800 333 0090 (kostenfrei)
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.barmer.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BARMER einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der BARMER:
16,10%
davon sind 1,50% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die BARMER ist bundesweit geöffnet.
Baden-Württemberg:
42 Geschäftsstellen
Bayern:
54 Geschäftsstellen
Berlin:
8 Geschäftsstellen
Brandenburg:
21 Geschäftsstellen
Bremen:
2 Geschäftsstellen
Hamburg:
4 Geschäftsstellen
Hessen:
31 Geschäftsstellen
Mecklenburg-Vorp.:
11 Geschäftsstellen
Niedersachsen:
41 Geschäftsstellen
Nordrhein-Westfalen:
91 Geschäftsstellen
Rheinland-Pfalz:
20 Geschäftsstellen
Saarland:
6 Geschäftsstellen
Sachsen:
21 Geschäftsstellen
Sachsen-Anhalt:
14 Geschäftsstellen
Schleswig-Holstein:
17 Geschäftsstellen
Thüringen:
13 Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die BARMER hatte an diesem Stichtag 8.944.610 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
Arzt-Suchportal:
ja
Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
Online-Filiale:
ja
Reha-Beratung:
ja
Vermittlung von Arztterminen:
ja
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
nein
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:
ja
Anzeige
Die BARMER ist eine der größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands. Unsere rund 16.000 Beschäftigten setzen sich täglich für die Gesundheit von Millionen Kunden ein: Wir helfen Menschen, gesünder zu leben und bei Krankheit die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Zudem unterstützen wir bei nachhaltiger Prävention.
Wir sind für das ganze Leben da und stellen unseren Versicherten erstklassige Gesundheitsleistungen und einen hervorragenden Service bereit. Wir wissen, dass unsere Versicherten ihre ganz eigenen Lebensrezepte haben, die wir mit Präventivkursen, Gesundheits-Apps, Health Communities und Gesundheitswissen fördern. Dabei sind wir mehr als eine Krankenkasse im Hintergrund. Wir sind ein Coach, Begleiter und starker Partner, der immer für seine Versicherten da ist. Mit Transparenz, starkem Kundenfokus und wenig Bürokratie. Wir wissen aber auch, dass „ein gesundes Leben“ nicht nur in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Vielmehr ist es so, dass uns die Lebensbedingungen in der heutigen Zeit oft krank machen. Auch hier wollen wir ansetzen und uns dort engagieren, wo Krankheiten entstehen: bei den gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Ursachen. Denn „Gesundheit weiter gedacht“ braucht einen ganzheitlichen Ansatz, der Prävention, Behandlung und gesellschaftliche Initiative umfasst sowie alle Technologien und Therapieansätze einschließt, die dabei behilflich sind.
Unternehmensfakten
Gründung: 01.01.2017
Versicherte: 9 Millionen
Umsatz: 37,3 Milliarden Euro
Standorte: rund 400 bundesweit
Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsfelder: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Kooperationspartner: HUK-COBURG Krankenversicherung
Anschrift
BARMER
Postfach 110704
10837 Berlin
Telefon: 0800 333 1010
E-Mail: service@barmer.de
Internet: www.barmer.de
Digitales BARMER Bonusprogramm
Mit dem digitalen BARMER Bonusprogramm – über eine Smartphone Applikation oder desktopbasierte Webanwendung - können Nachweise für Gesundheitsmaßnahmen ganz bequem hochgeladen werden, Bonuspunkte gesammelt und Prämien eingelöst werden.
Wenn Versicherte etwas für ihre Gesundheit tun, beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Mitglied in einem Sportverein sind oder eine professionelle Zahnreinigung machen, bekommen sie hierfür Bonuspunkte. Diese können innerhalb von drei Jahren gegen Geld- oder Zuschussprämien eingetauscht, an andere Programmteilnehmern verschenkt oder an eine wohltätige Organisation gespendet werden.
Altersspezifisch besteht ein separater Maßnahmenkatalog und ein separates Punktebewertungssystem für Kinder von null bis zwölf Jahren, Jugendliche von 13 bis 17 Jahren und Erwachsene ab 18 Jahren.
Nachstehend sind die Prämienarten im Detail beschrieben.
Geldprämie:
Die Geldprämie ist wählbar in folgenden Staffelungen:
- 150 Punkte für € 9,00
- 500 Punkte für € 30,00.
- 1.000 Punkte für € 65,00
- 1.500 Punkte für € 100,00
Prämienspende
Die Prämie kann an eine wohltätige Organisation in folgender Staffelung gespendet werden:
- € 9,00 im Gegenwert von 150 Punkten
- € 30,00 im Gegenwert von 500 Punkten
- € 65,00 im Gegenwert von 1.000 Punkten
- € 100,00 im Gegenwert von 1.500 Punkten
Derzeit wird durch die Prämienspende "Ein Herz für Kinder" begünstigt.
Bonuspunkte verschenken
Bonuspunkte können in folgender Staffelung an andere Bonusprogramm Teilnehmer verschenkt werden:
- 150 Punkte
- 500 Punkte
- 1.000 Punkte
- 1.500 Punkte
Bei der Punkteschenkung überträgt der Verschenkende seine Punkte sowie seinen Prämienanspruch an einen anderen Bonusprogramm Teilnehmer. Eine Punkteschenkung kommt einem Prämienabruf gleich.
Durch die Punkteschenkung kann der Beschenkte schneller eine Punktzahl von 500, 1.000 bzw. 1.500 Punkte erreichen. Durch die Übertragung des Prämienanspruches kann der Beschenkte neben seinen Prämienansprüchen zusätzlich noch eine Geld- und/oder eine Zuschussprämie wählen.
Zuschussprämie
Für 500 Punkte kann eine Zuschussprämie gewählt werden. Zuschussfähig sind folgende Leistungen:
- osteopathische Behandlung
- professionelle Zahnreinigung
- Akupunktur
- Sehhilfe
- private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug
Die Zuschussprämie beläuft sich auf höchstens 50,00 €. Sollte der Rechnungsbetrag geringer sein, wird der Betrag unter 50,00 € erstattet.
Bei der Leistung "private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug" zählen dem Sozialgesetzbuch V oder XI vergleichbare Leistungen. Hier ist die Vorlage der entsprechenden Police erforderlich.
Besonderheit Zuschussprämie: Da die Zuschussprämie im Gegensatz zu den gestaffelten Prämienarten auf einen Wert von 500 Punkten festgesetzt ist, darf im selben Kalenderjahr noch eine weitere
- 150 oder 500 oder 1.000 Punkte Prämienart gewählt werden
um den Prämienanspruch von kalenderjährlich bis zu 1.500 Punkten komplett ausreizen zu können. Umgekehrt darf bei bereits erfolgter Bestellung einer 150 oder 500 oder 1.000 Punkte Prämienart noch eine Zuschussprämie gewählt werden.
Neu ab 2021: Einzelbonus
Für die Maßnahmen zur
- Früherkennung und Vorsorge (alle gesetzlich und ärztlich empfohlenen)
- Schutzimpfungen (alle gesetzlich und ärztlich empfohlenen)
- Zahnvorsorge (2 Mal im Jahr)
- Professionelle Zahnreinigung
- Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
darf der Teilnehmer anstelle der dafür vorgesehenen Bonuspunkte alternativ einen Einzelbonus wählen, welcher eine direkte Geldprämie für die betreffende Maßnahme darstellt. Der Einzelbonus beläuft sich auf
- € 9,00 je Maßnahme zur Früherkennung- und Vorsorge im Erwachsenenprogramm
- € 15,00 je Maßnahme zur Früherkennung- und Vorsorge im Kinder und Jugendprogramm
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Maximaler Barbetrag bei der BARMER:
100,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 4 Maßnahmen zu absolvieren.
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):
ja
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Nein, aber Bezuschussung für einen bestimmten Personenkreis in Höhe von max. 200,00 EUR (Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: nein;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
Vergünstigter Zahnersatz:
nein
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
nein
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
nein
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Neugeborene bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres) im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Phytotherapie:
nein
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
Ja, max. 100,00 % bei bestimmten Leistungserbringern, nur regional für alle Versicherten
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BARMER für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.
Auslandsnotfallservice:
ja
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
nein
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
keine Angabe
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: nein
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr jedoch noch nicht möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.
Selbstbehaltstarif:
ja, für einen bestimmten Personenkreis, maximaler jährlicher Vorteil 300,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die BARMER übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 75,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 75,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 349,00 EUR je Kurs
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Atmungssystem: Kehlkopfkrebs:
Ja
Atmungssystem: Lungenkrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:
Ja
Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Hodenkrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Prostatakrebs:
Ja
Harnsystem: Blasentumore:
Ja
Harnsystem: Niereninsuffizienz:
Ja
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):
Ja
Haut: Hautkrebs:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Varikose:
Ja
Hormonsystem: Adipositas:
Ja
Hormonsystem: Mukoviszidose:
Ja
Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs:
Ja
Immunsystem: Rheuma:
Ja
Nervensystem: ADHS:
Ja
Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten:
Ja
Nervensystem: Angststörungen:
Ja
Nervensystem: Bulimie:
Ja
Nervensystem: Burn-Out:
Ja
Nervensystem: Demenz:
Ja
Nervensystem: Depression:
Ja
Nervensystem: Gehirntumore:
Ja
Nervensystem: Grauer Star:
Ja
Nervensystem: Magersucht:
Ja
Nervensystem: Makula-Degeneration:
Ja
Nervensystem: Migräne:
Ja
Nervensystem: Schizophrenie:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Regionale Vollversorgung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin):
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen:
Ja
Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen:
Ja
Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Darmkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Diabetes:
Ja
Verdauungssystem: Hepatitis:
Ja
Verdauungssystem: Leberkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Magenkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs:
Ja
Satzung der BARMER:
Geschäftsbericht der BARMER:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BARMER hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 20.01.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
* Kosten je Anruf
aus dem Festnetz | aus dem Mobilfunknetz | |
0800: | kostenfrei | kostenfrei |
0180-1: | 3,9 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-2: | 6,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-3: | 9,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-4: | 20,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-5: | 14,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-6: | 20,0 ct./Anruf | max. 60 ct./Anruf |
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind uneingeschränkt weiter einsetzbar. | ||
0180-7: | 14,0 ct./min (ab der 31. Sekunde) | max. 42 ct./min. (ab der 31. Sekunde) |
Die Endkundentarife dieser minutenbasierten Teilgassen entsprechen der Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied, dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die minutenbasierte Abrechnung. |
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.