Die Anzahl an Angeboten für gesetzliche Krankenversicherungen ist groß und wenig übersichtlich. Ein Tarif übernimmt alle Impfungen, ein anderer bezahlt die Professionelle Zahnreinigung, die nächste zahlt jährlich Beiträge zurück. Gesetzliche Krankenversicherungen locken mit vielen Vorteilen, aber jedes Angebot komplett zu lesen erfordert viel Zeit und einen guten Überblick. Im Handelsblatt Kassenvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen, geben Sie einfach Ihre individuellen Anforderungen an Ihren Versicherer ein und lassen sich die Versicherungen anzeigen, die sie erfüllen. Wählen Sie effizient aus 99 gesetzlichen Krankenversicherungen die Richtige aus.
BKK HMR
Am Kleinbahnhof 5
32051 Herford
Tel.: 0800-0227337 (kostenfrei)
Fax: 05221-1026-9000
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.bkk-hmr.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK HMR einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der BKK HMR:
15,95%
davon sind 1,35% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die BKK HMR ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Baden-Württemberg:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Bayern:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Brandenburg:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Hessen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Niedersachsen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Nordrhein-Westfalen:
2 Geschäftsstellen
Sachsen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Sachsen-Anhalt:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Schleswig-Holstein:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die BKK HMR hatte an diesem Stichtag 23.000 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Nein, die Service-Telefonzeiten sind:
Montags: 08:00-17:00 Uhr
Dienstags: 08:00-17:00 Uhr
Mittwochs: 08:00-17:00 Uhr
Donnerstags: 08:00-17:00 Uhr
Freitags: 08:00-15:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar
Arzt-Suchportal:
ja
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
Online-Filiale:
ja
Reha-Beratung:
ja
Vermittlung von Arztterminen:
ja
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
keine Angabe
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:
nein
Anzeige
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
Kostenlose Mehrleistungen ohne zusätzliche Beiträge:
Unsere Versicherten erhalten einen Zuschuss zu Professionellen Zahnreinigungen (PZR) in Höhe von 50 € pro Jahr. Dazu Zuschüsse zu weiteren Leistungen wie Inlays ohne höhere Beiträge / Zusatzbeitrag.
Osteopathische Leistungen werden bis zu 360 € pro Jahr erstattet.
BabyBonus: 200 € für die Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen und vollständigem Impfstatus.
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Maximaler Barbetrag bei der BKK HMR:
120,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 8 Maßnahmen zu absolvieren.
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):
ja
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK HMR der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 50,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: ja;
Für einen bestimmten Personenkreis: nein
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
Vergünstigter Zahnersatz:
keine Angabe
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK HMR der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 80,00 % und max. 360,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BKK HMR für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK HMR der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs und der Impfleistung zu 100,00% aber maximal 300,00 EUR.
Auslandsnotfallservice:
ja
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK HMR der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
keine Angabe
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
keine Angabe
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
keine Angabe
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
keine Angabe
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
keine Angabe
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
keine Angabe
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
keine Angabe
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
keine Angabe
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
keine Angabe
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
keine Angabe
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
keine Angabe
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
keine Angabe
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
Selbstbehaltstarif:
ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 600,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die BKK HMR übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 160,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 160,00 EUR je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 160,00 EUR je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 160,00 EUR je Kurs
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Atmungssystem: Schlafapnoe:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
Ja
Hormonsystem: Adipositas:
Ja
Immunsystem: Rheuma:
Ja
Nervensystem: Alkoholabhängigkeit:
Ja
Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten:
Ja
Nervensystem: Angststörungen:
Ja
Nervensystem: Bulimie:
Ja
Nervensystem: Burn-Out:
Ja
Nervensystem: Depression:
Ja
Nervensystem: Grauer Star:
Ja
Nervensystem: Magersucht:
Ja
Nervensystem: Makula-Degeneration:
Ja
Nervensystem: Migräne:
Ja
Nervensystem: Schizophrenie:
Ja
Nervensystem: Tinnitus:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
Ja
Satzung der BKK HMR:
Geschäftsbericht der BKK HMR:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BKK HMR hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 03.11.2020 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
* Kosten je Anruf
aus dem Festnetz | aus dem Mobilfunknetz | |
0800: | kostenfrei | kostenfrei |
0180-1: | 3,9 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-2: | 6,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-3: | 9,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-4: | 20,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-5: | 14,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-6: | 20,0 ct./Anruf | max. 60 ct./Anruf |
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind uneingeschränkt weiter einsetzbar. | ||
0180-7: | 14,0 ct./min (ab der 31. Sekunde) | max. 42 ct./min. (ab der 31. Sekunde) |
Die Endkundentarife dieser minutenbasierten Teilgassen entsprechen der Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied, dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die minutenbasierte Abrechnung. |
Zur Kassensuche
Zum Beitragsrechner
Zur Liste aller Krankenkassen
Zur Übersicht der Zusatzbeiträge
Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.