Die Anzahl an Angeboten für gesetzliche Krankenversicherungen ist groß und wenig übersichtlich. Ein Tarif übernimmt alle Impfungen, ein anderer bezahlt die Professionelle Zahnreinigung, die nächste zahlt jährlich Beiträge zurück. Gesetzliche Krankenversicherungen locken mit vielen Vorteilen, aber jedes Angebot komplett zu lesen erfordert viel Zeit und einen guten Überblick. Im Handelsblatt Kassenvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen, geben Sie einfach Ihre individuellen Anforderungen an Ihren Versicherer ein und lassen sich die Versicherungen anzeigen, die sie erfüllen. Wählen Sie effizient aus 99 gesetzlichen Krankenversicherungen die Richtige aus.
AOK PLUS
Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Sternplatz 7
01067 Dresden
Tel.: 0800 105 9000 (kostenfrei)
Fax: 0800 105 9001 (kostenfrei)
E-Mail: keine Angabe
Internet: https://plus.aok.de/
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK PLUS einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der AOK PLUS:
15,80%
davon sind 1,20% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die AOK PLUS ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Sachsen:
94 Geschäftsstellen
Thüringen:
46 Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2020:
Die AOK PLUS hatte an diesem Stichtag 3.406.909 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 16.114 Versicherte, und die größte hatte 10.671.917 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt
Arzt-Suchportal:
ja
Digitale Gesundheits-/Patientenakte:
ja
Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
ja, die Beratung erfolgt beim Versicherten persönlich vor Ort.
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte:
Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
ja
Online-Filiale:
ja
Reha-Beratung:
ja
Vermittlung von Arztterminen:
ja
Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet.
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:
ja
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Die Gesundheitskasse punktet - mit finanziellen Vorteilen, starken Zusatzleistungen und ausgezeichnetem Kundenservice.
Dies bestätigen die hervorragenden Ergebnisse in Krankenkassentests. Deutschlands größtes Ranking der gesetzlichen Krankenversicherungen vom Deutschen Finanz und Serviceinstitut (DFSI Ratings vom 13.11.2019) z. B. zeichnete die AOK PLUS als „Beste regionale Krankenkasse“ aus, das F.A.Z. Institut bescheinigt der AOK PLUS 08/2019 den 1. Platz unter den Krankenkassen als „Deutschlands Beste Kundenberater“, der große ELTERN-Zeitschrift Versicherungs-Check 08/2019 bestätigt der AOK PLUS „Beste Krankenkassen für Familien“ und die AOK PLUS ist Testsieger regionaler Krankenkassen für Studenten „Beste Kasse für Studenten“ FOCUS-MONEY Ausgabe 17/2019.
Überzeugen Sie sich gern selbst - Ihre Pluspunkte für die AOK PLUS!
PLUSpunkt: günstiger 15,2 % Beitrag! Profitieren Sie von günstigen Beiträgen und großen Leistungen: wie z. B. bis 600 Euro Prämie mit individuellen Wahltarife und Zusatzversicherungen, bis zu 325 Euro Bonus für Sport und Bewegung, Vorsorge und soziales Engagement (Bonuspunkte über AOK Bonus-APP (Fitness-Tracker) übermittelbar und kostenfreien Gesundheitsangeboten zur individuellen Gesundheitsförderung
PLUSpunkt: Mehr Leistungen! - bei der AOK PLUS ist Ihre Gesundheit in den besten Händen. Wir bieten Ihnen zusätzliche Leistungen wie homöopathische Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen aber auch zusätzliche Zuschüsse wie z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für Osteopathie, bis zu 500 Euro für Schwangere, hoher Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zahnreinigung für Kinder und Jugendliche (50 Euro je Kalenderhalbjahr, während kieferorthopädischer Behandlung mit Multibrackets)
PLUSpunkt: Top-Service! – Digital, in der online Filiale und in 140 Filialen in Sachsen und Thüringen vor Ort, sowie über das kostenfreie Service- und medizinisches Infotelefon (24h). Sie erhalten individuelle und kompetente Hilfe auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, wie z. B.: zahnmedizinische Beratung, persönliche Gesundheitsberatung und spezielle Heil- und Hilfsmittelberatung. Die AOK PLUS arbeitet außerdem an digitalen Innovationen und bietet neben interessanten Ratgeberforen, der elektronischen Patientenquittung auch die Möglichkeit einer eigenen Plattform zur Onlinebuchung von Gesundheitskursen unter www.yuble.de sowie hilfreiche Apps (aok.de/apps), wie z. B. „AOK-Schwanger“, „glutenfreie Rezepte“, „Alexa Skill mit Jolinchen“ und ist in den sozialen Medien aktiv.
Noch mehr PLUSpunkte entdecken (www.aok.de/pk/plus/): Hautcheck, Vorsorgeimpfungen, innovative Therapien, besondere Versorgungsangebote – einfach starke Leistungen!
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Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können Versicherte bis zu 325 Euro Bonus für Sport und Bewegung, Vorsorge und soziales Engagement erhalten. Als erste Krankenkassen in Sachsen und Thüringen sogar mit einem digitalen Bonusprogramm – Fitnessaktivitäten können damit direkt über die AOK Bonus-App eingereicht und abgerechnet werden. Damit ist es unseren Versicherten möglich, eigene auch schon geringe sportliche Aktivitäten, wie 30 min. Training (z. B. Eislaufen, Tanzen, Walken) oder 10000 Schritte/Tag honoriert zu bekommen (Nachweis über Smartphone oder Fitnesstracker). Bei einmaliger Aktivität pro Woche ist schon ein Jahresboni von ca. 50 Euro erreichbar - ist man fleißiger sind bis 180€ für die sportliche Aktivität drin.
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen befinden sich die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2021 in einem massiven Umbruch. Da momentan noch nicht alle daraus resultierenden Änderungen absehbar sind, beachten Sie bitte, dass die Angaben zum Bonusprogramm nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Maximaler Barbetrag bei der AOK PLUS:
250,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 7 Maßnahmen zu absolvieren.
Die AOK PLUS hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):
nein
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:
nein
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
ja
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 40,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten Bezuschussung für einen bestimmten Personenkreis (Jugendliche, während einer genehmigten Kieferorthopädischen-Behandlung mit Multiband/ Multibrackets), im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
Für alle Versicherten: ja;
Für einen bestimmten Personenkreis: ja, im Rahmen eines Globalbudgets
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
Vergünstigter Zahnersatz:
nein
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 90,00 % und max. 180,00 EUR pro Jahr bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (12-18-jährige)
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
nein
Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK PLUS für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.
Auslandsnotfallservice:
ja
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK PLUS der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
nein
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:
nein
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
Selbstbehaltstarif:
ja, für einen bestimmten Personenkreis, maximaler jährlicher Vorteil 600,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko
Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die AOK PLUS übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Angebot
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Angebot
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Angebot
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Angebot
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% je Kurs
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 150,00 EUR pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Atmungssystem: Kehlkopfkrebs:
Ja
Atmungssystem: Lungenkrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:
Ja
Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Hodenkrebs:
Ja
Geschlechtssystem: Prostatakrebs:
Ja
Harnsystem: Blasentumore:
Ja
Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes:
Ja
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):
Ja
Haut: Geschwüre:
Ja
Haut: Hautkrebs:
Ja
Haut: Neurodermitis:
Ja
Haut: Offenes Bein:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose:
Ja
Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck:
Ja
Hormonsystem: Adipositas:
Ja
Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs:
Ja
Nervensystem: ADHS:
Ja
Nervensystem: Alkoholabhängigkeit:
Ja
Nervensystem: Angststörungen:
Ja
Nervensystem: Bulimie:
Ja
Nervensystem: Burn-Out:
Ja
Nervensystem: Depression:
Ja
Nervensystem: Drogenabhängigkeit:
Ja
Nervensystem: Gehirntumore:
Ja
Nervensystem: Magersucht:
Ja
Nervensystem: Migräne:
Ja
Nervensystem: Schizophrenie:
Ja
Nervensystem: Tinnitus:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:
Ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin:
Ja
Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
Ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen:
Ja
Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Darmkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Diabetes:
Ja
Verdauungssystem: Fettleber:
Ja
Verdauungssystem: Leberkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Leberzirrhose:
Ja
Verdauungssystem: Magenkrebs:
Ja
Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs:
Ja
Satzung der AOK PLUS:
Geschäftsbericht der AOK PLUS:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die AOK PLUS hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 12.01.2021 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
* Kosten je Anruf
aus dem Festnetz | aus dem Mobilfunknetz | |
0800: | kostenfrei | kostenfrei |
0180-1: | 3,9 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-2: | 6,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-3: | 9,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-4: | 20,0 ct./Anruf | max. 42 ct./min. |
0180-5: | 14,0 ct./min | max. 42 ct./min. |
0180-6: | 20,0 ct./Anruf | max. 60 ct./Anruf |
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind uneingeschränkt weiter einsetzbar. | ||
0180-7: | 14,0 ct./min (ab der 31. Sekunde) | max. 42 ct./min. (ab der 31. Sekunde) |
Die Endkundentarife dieser minutenbasierten Teilgassen entsprechen der Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied, dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die minutenbasierte Abrechnung. |
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.